GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WEBSHOP SPORTBAHNEN MELCHSEE-FRUTT
1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen über den Webshop der Sportbahnen Melchsee-Frutt (SMF). Diese Bestimmungen ergänzen die allgemeinen Geschäftsbestimmungen der Sportbahnen Melchsee-Frutt und gelten für jede Bestellung in der zum Zeitpunkt der Bestellung auf dem Webshop aufgeschalteten Fassung.
2. Tickets
Alle im Webshop gekauften Tickets können auf einen berührungslosen Datenträger (Keycard/Swisspass) geladen oder als QR-Code beziehungsweise Strichcode ausgedruckt oder gespeichert werden. Skipässe benötigen zwingend eine Keycard oder einen Swisspass.
Falls eine vorhandene Keycard aufgeladen wird, kann sich der Kunde mit dem Datenträger direkt an eine der Zutrittsstellen des Skigebiets begeben. Jeder, der eine Keycard besitzt, hat die Möglichkeit, sie mit der Nummer auf der Rückseite der Keycard aufzuladen (xxxxxx xxxx xxxx xxxx xxxxx). Die beiden ersten Ziffern der Keycard-Nummer müssen 01, 29 oder 30 sein.
Die Bestellbestätigung gilt als Beleg für die abgeschlossenen Verträge, kann jedoch nicht als Ausweis für die Bezugsberechtigung der Leistung (Voucher, Fahrkarte, e-Ticket) verwendet werden. Ein Link auf der Bestellbestätigung verweist in den Benutzeraccount des Kunden, wo dieser – je nach Produkt – die notwendigen Dokumente herunterladen oder einen Datenträger aufladen kann. Für die Ausweise, die Teil eines Paketes sind, werden vor dem Ausdruck möglicherweise weitere Angaben benötigt, wie der genaue Reisetag und die Personalien für Bahntickets. Bezugsberechtigungen werden nicht physisch zugestellt. Voucher, Fahrkarten, e-Tickets sind zu ihrer bestimmungsgemässen Verwendung vom Kunden auszudrucken (print at home). Eine Ausnahme bilden die Datenträger für Skipässe, die unter Umständen aufgeladen, verschickt oder abgegeben werden (siehe dazu AGBs der Bergbahnen). Das Vervielfältigen, Verändern, Reproduzieren der Bezugsberechtigungen ist untersagt. Der Kunde trägt in jedem Fall die Verantwortung für den Schutz seiner Bezugsberechtigungen (Voucher) vor Diebstahl oder unzulässiger Vervielfältigung. Er muss beachten, dass unpersönliche Leistungen demjenigen zugesprochen werden, der als erster das gültige Dokument vorweist. Der nachträgliche Nachweis, dass der Vorweisende nicht mit dem Besteller / Kunden identisch ist, ist für SMF oder die von SMF vermittelten Dienstleister unbeachtlich. Die vom Kunden als Bezugsberechtigung ausgedruckten Dokumente sind trocken, unverschmutzt, unbeschädigt, unzerknittert, in einem lesbaren Zustand vorzuweisen. Sie können einen Strichcode oder QR-Code aufweisen, der zur Kontrolle elektronisch geprüft werden kann. Im Bereich des Strichcodes dürfen die Dokumente nicht gefaltet werden.
3. Kontaktdaten
Wer online einen Sportpass kauft, muss seine Kontaktdaten angeben. Er muss seinen Nachnamen, seinen Vornamen, sein Geburtsdatum und seine E-Mail-Adresse angeben. Die Kontaktdaten werden im System gespeichert. Bei der nächsten Bestellung findet der Kunde seine Angaben wieder (Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Keycard-Nummer). Für jede neue Person, die auf einem Konto im Webshop eingetragen wird, muss der Kunde die Felder Nachname, Vorname und Geburtsdatum ausfüllen.
4. Preise
Im Ticketshop sind die Preise in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer angegeben
5. Bezahlung
Die sichere Bezahlung erfolgt per Kreditkarte. Die Bezahlung erfolgt in einer gesicherten Umgebung über das System Datatrans. Die übertragenen Bankdaten sind geschützt. Dieser Schutz entspricht den gegenwärtig in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde kann seine Bestellungen sicher und vertrauensvoll durchführen. Die Bestellung gilt erst als getätigt, wenn das beauftragte Zahlungssystem die entsprechende Genehmigung erteilt hat. Falls das Zahlungssystem die Zahlung ablehnt, wird die Bestellung automatisch storniert und der Kunde per E-Mail benachrichtigt. Außerdem behalten sich die SMF das Recht vor, Bestellungen von Kunden abzulehnen.
6. Bestellbestätigung
Nach der von Datatrans genehmigten und durchgeführten Bezahlung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail mit einer Zusammenfassung der Bestellung an die bei Aufgabe der Bestellung genannte Adresse, unter Angabe der Bestätigungsnummer und der Keycard-Nummer(n). Der Kunde ist verpflichtet, diese Bestellbestätigung auszudrucken und mitzuführen, wenn er die Transportanlagen der SMF benützt.
7. Registrierung des Sportpasses
Der Sportpass wird beim Durchgang an einer Zutrittsstelle zum Skigebiet von Melchsee-Frutt registriert.
8. Stornierung einer Bestellung
Eine bestätigte Bestellung kann nicht storniert werden.
9. Betrug
Alle Sportpässe sind persönlich und nicht übertragbar. Jede missbräuchliche Benützung von Sportpässen, insbesondere die Übertragung oder Änderung der darin enthaltenen Angaben, hat den sofortigen Entzug ohne Entschädigung zur Folge. Nebst der tarifmässigen Taxe des unberechtigt auf sich getragenen oder ungültigen Sportpasses wird, gestützt auf Art. 16 des eidg. Transportgesetzes vom 4. Oktober 1985, ein Zuschlag von CHF 150.00 erhoben. Zudem muss ein gültiger Sportpass erworben werden. Die SMF behalten sich überdies eine polizeiliche Verzeigung bzw. strafrechtliche Verfolgung vor. Der Sportpassinhaber ist dafür verantwortlich, dass mit seinem Sportpass kein Missbrauch ermöglicht wird.
10. Einwilligung in die Geschäftsbedingungen
Durch Aufgabe einer Bestellung anerkennt der Kunde, dass er die oben genannten Punkte zur Kenntnis genommen hat und sie ohne Einschränkungen akzeptiert. Die vorliegenden Bedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SMF regeln die Vertragsbeziehungen zwischen den SMF und seinen Kunden. Sie sind gegenüber allen weiteren, in anderen Dokumenten stehenden Bedingungen maßgebend, es sei denn, es erfolgt vorab eine ausdrückliche schriftliche Ausnahmeregelung.
11. Änderung der Geschäftsbedingungen
Die SMF behalten sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch die Veröffentlichung einer neuen Version zu aktualisieren.
12. Streitfälle
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt Schweizer Recht. Die SMF haften nicht für Schäden immaterieller oder physischer Art, die durch fehlerhaftes Funktionieren oder unsachgemässe Verwendung der verkauften Sportpässe entstehen könnten. Dies gilt auch für fehlerhafte Bestellungen, falsch eingegebene Keycard-Nummern, eine falsche Gültigkeitsdauer des Sportpasses, ein falsches Geburtsdatum, usw. Die Haftung von den SMF beschränkt sich in jedem Fall auf den Bestellwert und darf nicht wegen einfacher Fehler oder Unterlassungen in Anspruch genommen werden, die trotz aller bei der Präsentation der Sportpässe angewendeten Sorgfalt möglicherweise auftreten. Wir weisen darauf hin, dass generell und vorbehaltlich eines gerichtlichen Entscheids der Kunde in Einhaltung der Bestimmungen zur Vertragsgarantie seine Verpflichtungen gegenüber den SMF erfüllen muss. Reklamationen oder Beanstandungen werden stets entgegenkommend entgegengenommen. Es wird stets davon ausgegangen, dass derjenige, der eine Beanstandung erhebt, in gutem Glauben handelt. Im Streitfall muss sich der Kunde sich zuerst an die SMF wenden, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, ist ausschließlich das Gericht in Sarnen zuständig, unabhängig vom Lieferort und der Zahlungsart.
13. Garantie
Die SMF kann nicht für Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen, die im Wohnsitzland des Kunden gelten, haftbar gemacht werden. Die Haftung der SMF beschränkt sich grundsätzlich auf den Wert des im Webshop erworbenen Produkts zum Verkaufsdatum, ohne Möglichkeit einer Klage gegen die Marke oder das Unternehmen, welches das Produkt verkauft hat. Im Streitfall hat der Kunde die Möglichkeit, sich telefonisch unter der Nummer +41 (0)41 669 70 60 oder per E-Mail an info@melchsee-frutt.ch an die Sportbahnen Melchsee-Frutt zu wenden.
Kerns, Dezember 2020